Das Bezugsrecht ist ein wichtiges Instrument bei einer Ablebensversicherung. Denn damit legst Du fest, wer beim Ableben die Versicherungsleistung erhält.
Mit einem eindeutigen Bezugsrecht sorgst Du bereits rechtzeitig dafür, dass die Anspruchsberechtigung auf die Leistung im Falle eines Falles eindeutig ist. Damit müssen im Leistungsfall nicht erst umfangreiche Recherchen durchgeführt werden, welche häufig auch die Auszahlung verzögern.
Wir empfehlen Dir daher das Bezugsrecht für den Ablebensfall möglichst eindeutig festzulegen.
Beispiel: Max Mustermann, geb. 23.04.1987, Wiesenweg 10, 8020 Graz oder Ehepartner/Eingetragener Partner zum Zeitpunkt des Todes.
In diesen Beispielen ist eindeutig festgelegt, wer die Leistung erhalten soll.
Schwieriger wird es, wenn Du kein eindeutiges Bezugsrecht bestimmst. Oder wenn der festgelegte Personenkreis erst ermittelt werden muss.
Beispiel: Die Erben
In diesen Fällen brauchen wir in der Regel einen amtlichen Nachweis in Form eines Erbscheines. Dieser wird regelmäßig erst nach einigen Monaten erstellt. In Einzelfällen kann es auch länger dauern. Das führt dann dazu, dass wir die Leistung nicht unmittelbar auszahlen können.
Achte deshalb bitte darauf, dass das festgelegte Bezugsrecht eindeutig und klar ist!
Das Bezugsrecht kannst Du jederzeit bis zum Eintritt des Versicherungsfalls ändern Ausnahme: Es wurde als unwiderrufliches Bezugsrecht gestaltet. In diesen Fällen müsste der Bezugsberechtigte einer Änderung ebenso zustimmen.
Du hast noch keine Ablebensversicherung? Dann rechne Dir direkt Deinen individuellen Beitrag für Deine Absicherung aus.