FAQ
Livv.protect
Die Ablebensversicherung gehört zur Kategorie der Hinterbliebenenvorsorge. Sie greift beim Tod der versicherten Person, wenn diese innerhalb der Vertragslaufzeit verstirbt. Dann erhält der Bezugsberechtige/Begünstigte die am Anfang vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. In unserem Blog erklären wir die Unterschiede zwischen Lebensversicherungen.
Eine Ablebensversicherung ist in vielen Lebenssituationen sinnvoll. Du kannst zum Beispiel Deinen Partner und/oder Deine Kinder finanziell absichern für den Fall, dass Du plötzlich aus dem Leben gerissen wirst. Auch besteht die Möglichkeit, einen Kredit abzusichern, so dass Deine Angehörigen nicht auf den Schulden sitzen bleiben, wenn Du verstirbst. In unserem Blog-Artikel 3 Gründe für eine Ablebensversicherung gehen wir ins Detail.
Dein Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen worden ist, jedoch nicht vor dem von Dir vereinbarten, in Deiner Polizze angegebenen Versicherungsbeginn. Es muss jedoch die erste Prämie rechtzeitig bezahlt worden sein.
Der Leistungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Versicherungsvertrages verstirbt.
Die Ablebensversicherung ist ein reiner Risikoschutz. Das bedeutet, eine Zahlung wird nur dann fällig, wenn der Leistungsfall eintritt. Dafür sind die Beiträge im Verhältnis zum Schutzpolster von Livv.at gering. Wenn Du den Vertragsabschluss erlebst, ist der Leistungsfall – erfreulicherweise – nicht eingetreten und daher auch keine Auszahlung fällig. Der Vertrag endet.
Sobald wir davon erfahren, kümmern wir uns um die rasche und unkomplizierte Auszahlung der Versicherungssumme an die Begünstigten. Zuvor prüfen wir, ob der Leistungsanspruch berechtigt ist.
Unsere günstigen Beiträge setzen voraus, dass wir Leistungsansprüche nur dann anerkennen, wenn sie gerechtfertigt sind. Unberechtigte Ansprüche müssen wir hingegen ablehnen. Bei der Berechnung des jeweiligen Beitrags unserer Versicherten müssen wir das individuelle Risiko jedes Einzelnen berücksichtigen. Das bedeutet natürlich, dass die Angaben zum Gesundheitszustand oder Gefahren in Beruf und Freizeit bei Antragstellung wahrheitsgemäß und vollständig sein müssen. Ist dies nicht der Fall können wir ggf. vom Vertrag zurücktreten und keine Leistungen erbringen. Unberechtigte Leistungsansprüche liegen auch bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss vor.
Du kannst Deinen Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Deine Kündigung muss in geschriebener Form erfolgen, entweder als
– Brief an: LV 1871 Private Assurance AG, Austrasse 15, 9495 Triesen, Fürstentum Liechtenstein
– Email an: info@livv.at
– Telefax an: 0810 9554 288848
Ja, bitte sag uns Bescheid. Rauchen hat einen großen Einfluss auf Deine Gesundheit. Wir müssen den Beitrag neu berechnen. Falls nicht, riskierst Du Deinen Versicherungsschutz.
Bitte teile uns Deine aktuelle Postanschrift formlos mit. Sollte sich Dein Name ändern, schicke uns bitte einen Nachweis der Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde).
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